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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BlueSens gas sensor GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der BlueSens gas sensor GmbH, Snirgelskamp 25, 45699 Herten und deren Kunden in Bezug auf die Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch die BlueSens gas sensor GmbH.

(2) Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt und gelten nur insoweit, als die BlueSens gas sensor GmbH Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese Bedingungen gelten auch fur alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

§ 2 Datenschutz

Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses angegebenen personenbezogenen Daten werden von der BlueSens gas sensor GmbH ausschließlich zur Abwicklung der zwischen der BlueSens gas sensor GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge uber Warenlieferungen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet.

§ 3 Warenpräsentation, und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation von Waren und/oder Dienstleistungen auf Internetseiten der BlueSens gas sensor GmbH stellt kein verbindliches Angebot seitens der BlueSens gas sensor GmbH dar.


(2) Verträge zwischen dem Kunden und der BlueSens gas sensor GmbH kommen durch Auftragsbestätigung seitens der BlueSens gas sensor GmbH zustande. Änderungen und Ergänzungen des zwischen der BlueSens gas sensor und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Änderung der Schriftformklausel.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden; die Gefahr geht mit der Übergabe an das von der BlueSens gas sensor GmbH beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Die Versandkosten werden von der BlueSens gas sensor GmbH auf der Rechnung für ihre Lieferungen gesondert ausgewiesen.

(2) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Angaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der BlueSens gas sensor GmbH angemessen.

(3) Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.

§ 5 Freistellung von Werbeaussagen

Der Kunde stellt die BlueSens gas sensor GmbH von allen Ansprüchen frei, die ein Abnehmer des Kunden aufgrund von Werbeaussagen der BlueSens gas sensor GmbH, des Herstellers im Sinne des § 4 I oder II ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme und/oder nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Der Kunde kommt ohne weiteren Erklärungen der BlueSens gas sensor GmbH 7 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der BlueSens gas sensor GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.

(2) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die BlueSens gas sensor GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der BlueSens gas sensor GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der BlueSens gas sensor GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(3) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an die BlueSens gas sensor GmbH abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die BlueSensgas sensor GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die BlueSens gas sensor GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die BlueSens gas sensorGmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern
verlangen.

(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der BlueSens gas sensor GmbH die zur Geltendmachung von Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(5) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die BlueSens gas sensor GmbHunverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer
Eigentum erwirbt.

(6) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BlueSens gas sensor GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der BlueSens gas sensor GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 8 Mängelansprüche

(1) Die BlueSens gas sensor GmbH gibt keine Garantien für die Beschaffenheit der von ihr an Kunden gelieferten Waren. Insbesondere haben die auf der Web Site der BlueSens gas sensor GmbH wiedergegebenen Beschreibungen nicht den Charakter einer Garantie.

(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(3) Die BlueSens gas sensor GmbH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Der BlueSens gas sensor GmbH ist für die Nacherfüllung eine Frist von 4 Wochen einzuräumen. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt dieNacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen und oder/Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden. Unbeschadet weitergehender Ansprüche der BlueSens gas sensor GmbH hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge derBlueSens gas sensor GmbH die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.(4) Schadenersatz kann nur unter den Voraussetzungen des nachstehenden § 9 verlangt werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Die BlueSens gas sensor GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (insbesondere auch eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die BlueSens gas sensor GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit der die BlueSens gas sensor GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in diesem Absatz aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Verjährungsfrist

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

(2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die BlueSens gas sensor GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die BlueSens gas sensor GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 S. 1.

(3) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die BlueSens gas sensor GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die zwischen der BlueSens gas sensor GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

(2) Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, bestimmt sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der BlueSens gas sensor GmbH nach dem Firmensitz der BlueSens gas sensor GmbH.

(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.